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11. Juni 2026 Digitalisierung

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026

Ab dem 01.07.2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben korrekt in der Lohnabrechnung umzusetzen.

Pfändungsfreigrenzen:

  • Pfändungsfreibetrag: 1.587,40 €
  • Erste unterhaltsberechtigte Person: +597,42 €
  • Zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person: je +332,83 €
  • Pfändungsfreibetrag für Weihnachtsgeld: 795,00 €