Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026
Ab dem 01.07.2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben korrekt in der Lohnabrechnung umzusetzen.
Pfändungsfreigrenzen:
- Pfändungsfreibetrag: 1.587,40 €
- Erste unterhaltsberechtigte Person: +597,42 €
- Zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person: je +332,83 €
- Pfändungsfreibetrag für Weihnachtsgeld: 795,00 €