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11. Juni 2026 Digitalisierung

Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe 2026

Aufgrund aktueller tariflicher Vereinbarungen ergeben sich im Bauhauptgewerbe wichtige Änderungen. Diese betreffen die Urlaubskasse, die Zusatzversorgung, die Tarifrente Bau sowie die Winterbeschäftigungsumlage.

Die Anpassungen gelten ab dem 01.07.2026 und 01.01.2027 und betreffen die Tarifgebiete West und Ost. Betroffen sind gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende.

Für Auszubildende ist ab dem 01.01.2027 eine Erhöhung der Beitragszusage vorgesehen. Darüber hinaus sind weitere zukünftige tarifliche Anpassungen geplant.

Die abgesenkte Winterbeschäftigungsumlage soll ab dem 01.01.2027 für die Jahre 2027 und 2028 weitergeführt werden. Dies steht jedoch noch unter dem Vorbehalt einer erforderlichen Verordnungsänderung.

Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifabschlusses wurde beantragt.