Aktivrente seit dem 1. Januar 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente. Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten, erhalten einen Steuerfreibetrag von bis zu 24.000 Euro pro Jahr (maximal 2.000 Euro pro Monat). Die Sozialversicherungspflicht bleibt dabei bestehen.
Ausgenommen sind:
- Selbstständige
- Beamte und Abgeordnete
- Beschäftigte im Minijob
- Personen mit Einkünften aus Gewerbe, Landwirtschaft oder freier Berufstätigkeit
- Sozialversicherungsfreie Bezüge (z. B. Abfindungen)