Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026
Ab dem 01.07.2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben korrekt in der Lohnabrechnung umzusetzen.
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Ab dem 01.07.2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben korrekt in der Lohnabrechnung umzusetzen.
Mehr lesenAufgrund aktueller tariflicher Vereinbarungen ergeben sich im Bauhauptgewerbe wichtige Änderungen. Diese betreffen die Urlaubskasse, die Zusatzversorgung, die Tarifrente Bau sowie die Winterbeschäftigungsumlage.
Mehr lesenSeit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente. Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten, erhalten einen Steuerfreibetrag von bis zu 24.000 Euro pro Jahr (maximal 2.000 Euro pro Monat). Die Sozialversicherungspflicht bleibt dabei bestehen.
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